Schöffenwahl 2023 – Schöffen gesucht!

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugenschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz. Die Wahlen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 werden im Laufe des Jahres 2023 stattfinden. Die Schöffinnen und Schöffen werden auf Vorschlag der Gemeinden bzw. der Jugendhilfeausschüsse bei den Jugendämtern von einem unabhängigen Wahlausschuss gewählt.

Aufforderung zur Benennung von Personen für die Vorschlagsliste

Anlage zur Schöffenbekanntmachung

Bewerbungsformular Schöffe

Weitere Informationen sind über nachfolgenden Link abrufbar:

https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/

 

 

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