Informationen zur Geflügelpest – Umgang mit toten Vögeln

Anfang Februar 2023 wurde im Bezirk Braunau ein Ausbruch der Hochpathogenen Aviären Influenza „Geflügelpest“ festgestellt. Die Ausläufer der angeordneten Beobachtungszone betreffen auch den südlichen Landkreis Rottal-Inn.

Auffälliges Verhalten und mehrere tote Wildvögel an einer Stelle, v. a. bei Wassergeflügel, sollten umgehend dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Verendete Wildvögel sollten nicht angefasst werden, auch wenn es laut Friedrich Löffler-Institut bisher keine Hinweise darauf gibt, dass die Krankheit auf den Menschen übertragen werden kann.

Telefonnummer des Veterinäramtes beim Landratsamt Rottal-Inn: 08561/20-408

Weitere aktuelle Informationen sind auf den nachfolgend verlinkten Internetseiten des Landratsamtes Rottal-Inn und des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zu finden:

https://www.rottal-inn.de/buergerservice-formulare/veterinaeramt-gesundheitlicher-verbraucherschutz/veterinaeramt/

https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/ai_faq.htm

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